Kundeninformationen zu Blue Collar Investments AG gemäss FIDLEG
Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8 f. des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG»). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.
Allgemeine Informationen und aufsichtsrechtlicher Status
Die Blue Collar Investments AG (die «Gesellschaft») ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG mit Sitz an der Grindelstrasse 6, 8304 Wallisellen.
Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Anlageberatung für individuelle Kunden tätig. Entsprechend sind ihre Mitarbeitenden, welche Anlageberatungsdienstleistungen erbringen, im folgenden Beraterregister gemäss Art. 28 FIDLEG eingetragen:
ARIF – Association Romande des Intermédiaires Financiers / Adresse: Rue de Rive 8, Case postale 3178, 1211 Genève 3 / Homepage: www.arif.ch
In Übereinstimmung mit Art. 74 ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle Stiftung Ombud Finance Switzerland – www.ombudfinance.ch angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs. 2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.
Die Gesellschaft benötigt für die Ausübung ihrer Tätigkeiten keine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Als ungebundene Versicherungsvermittlerin sind die in diesem Segment tätigen Mitarbeitenden der Gesellschaft bei der FINMA registriert.
Bezüglich der Versicherungsvermittlungstätigkeit hat die Gesellschaft ein separates Kundeninformationsblatt erstellt, das auf der Website unter https://bluecollar.ch/vag45/ eingesehen werden kann.
Aufrechterhaltung des Kontakts
Die Gesellschaft und ihre Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.
Geschäftstätigkeit
Die Finanzdienstleistungen der Gesellschaft umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Die Gesellschaft erbringt gewerbsmässig die portfoliobezogene Anlageberatung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 4 FIDLEG.
- Ausserdem erbringt die Gesellschaft gewerbsmässig die transaktionsbezogene Anlageberatung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 4 FIDLEG.
- Die Entscheide und die Umsetzung der Anlageempfehlungen obliegen den Kunden. Die Gesellschaft ist in diesen Fällen nicht dazu bevollmächtigt, den Depotbanken Instruktionen bezüglich den Kundenvermögen zu erteilen.
- Die Gesellschaft erbringt ihre auf Dauer ausgerichteten Finanzdienstleistungen gestützt auf schriftliche, mit den Kunden abgeschlossene Verträge, die sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweisen, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthalten.
- Die Gesellschaft bietet ihren Kunden sodann Finanzinstrumente Dritter sowie von mit ihr verbundenen Gesellschaften an.
Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen
Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung, sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» kann hier abgerufen werden.
Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.
Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten
Die Gesellschaft ist Teil der Weyrauch Gruppe, deren Muttergesellschaft die Weyrauch Investment AG ist.
Daraus können sich Interessenkonflikte ergeben, da die Gesellschaft u.a. Finanzinstrumente, welche von Gesellschaften der Weyrauch-Gruppe emittiert werden, vertreibt und in Beratungsmandaten empfehlen kann. Für die Kunden entsteht daraus das Risiko, dass diese Finanzinstrumente im Vergleich zu anderen Produkten bevorzugt angeboten oder empfohlen werden.
Berücksichtigtes Marktangebot
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen nicht nur Finanzinstrumente von Dritten, sondern bietet auch Finanzinstrumente an, die von der Weyrauch Investment AG oder deren Tochtergesellschaften emittiert werden. Die Gesellschaft macht ihre Kunden auf diesen Umstand und die damit allenfalls verbundenen Interessenkonflikte aufmerksam.
Interessenkonflikte
Im Allgemeinen
Interessenkonflikte können entstehen, wenn die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter:
- zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
- am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht;
- bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
- von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung finanzielle oder nicht-finanzielle Vergütungen oder Dienstleistungen entgegennimmt.
Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat die Gesellschaft folgende organisatorische Vorkehrungen getroffen:
- Die Gesellschaft verpflichtet ihre Mitarbeitenden, Mandate oder sonstige Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen können, offenzulegen.
- Die Gesellschaft bildet ihre Mitarbeitenden regelmässig weiter und sorgt für die erforderlichen Fachkenntnisse.
- Die Gesellschaft hat ein internes Weisungswesen erlassen, welches weiterführende Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten, bspw. bei Eigengeschäften von Mitarbeitenden, beinhaltet.
Spezifische Konflikte
Eigene Finanzinstrumente: Die Gesellschaft kann beim Angebot oder bei Anlageempfehlungen auch Finanzinstrumente berücksichtigen, welche von mit ihr verbundenen Unternehmen ausgegeben oder aufgesetzt wurden (sog. «eigene Produkte»).
Aufgrund der Nähe der Gesellschaft zu den eigenen Produkten ist sie von deren Qualität überzeugt und der Meinung, durch deren Einsatz im besten Kundeninteresse zu handeln. Dennoch können für die Gesellschaft Anreize bestehen, die eigenen gegenüber fremden Produkten zu bevorzugen, etwa weil den verbundenen Unternehmen dadurch Mittel zugeführt werden oder weil die Gesellschaft dafür gesondert entschädigt wird.
Entschädigungen durch Dritte: Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kundenverträge von Dritten Entschädigungen und andere Vergütungen (wie z.B. Rückvergütungen von Depotgebühren, Transaktionscourtagen oder Emissionsgebühren, andere Retrozessionen, Vertriebskommissionen, Bestandespflegekommissionen, Vermittlungsprovisionen, Rabatte, Finder’s Fees usw.) erhalten. Die Höhe solcher Entschädigungen ist je nach Anlageinstrument, Emittent, Dienstleistungserbringer und Häufigkeit der Transaktionen unterschiedlich. Detaillierte Angaben dazu finden sich in der jeweiligen Vertragsdokumentation mit den Kunden. Diese Zuwendungen stellen ein Entgelt für die Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb sowie die Veräusserung von Finanzinstrumenten dar und führen in der Regel zu keinen Mehrbelastungen der Kunden der Gesellschaft. Dennoch können solche Vergütungen finanzielle Anreize schaffen, für die Kunden Umsätze in Finanzinstrumenten zu tätigen oder Produkte oder Dienstleister auszuwählen, welche nicht primär im Kundeninteresse liegen.
Die Gesellschaft kann von Dienstleistern unentgeltliche Zuwendungen wie etwa Markt- und Finanzanalysen, Zugriff auf Informationsplattformen oder Schulungsdienstleistungen erhalten. Solche Zuwendungen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kunden gegenüber erbrachten Dienstleistungen und werden von der Gesellschaft dazu genutzt, ihre Dienstleistungen in der von den Kunden beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Dennoch können solche Leistungen zu Interessenkonflikten führen, falls sie die Gesellschaft dazu veranlassen, bestimmte Dienstleister, Vertragspartner oder Finanzinstrumente auszuwählen oder zu empfehlen.
Entschädigungen an Dritte: Die Gesellschaft kann Vermittlern, die ihr Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, Entschädigungen entrichten. Sofern der Vermittler mit dem Kunden seinerseits in einem Mandatsverhältnis steht, weist die Gesellschaft den Vermittler darauf hin, dass diese Entschädigungen entweder an den Kunden weitergeleitet oder gegenüber dem Kunden offengelegt werden müssen.
Umgang mit Interessenkonflikten
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen ihre Dienstleistungen beeinflussen, hat die Gesellschaft sich und ihre Mitarbeiter auf hohe berufliche Standards verpflichtet. Die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter halten folgende Grundsätze ein: Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, Beachtung von Marktstandards und insbesondere von Kundeninteressen.
Um die Benachteiligung von Kunden zu vermeiden, hat die Gesellschaft sodann unter anderem folgende Massnahmen getroffen:
- Einhaltung der auf Finanzdienstleister gemäss FIDLEG anwendbaren Gesetze und regulatorischen Standards.
- Bestehen einer Compliance-Funktion, welche für die Identifikation, Vermeidung und das Management möglicher Interessenkonflikte zuständig ist und welche angemessene Massnahmen ergreift, sofern diese notwendig sind.
- Offenlegung von und Rechenschaftsablage über Zuwendungen Dritter gemäss den regulatorischen Anforderungen.
- Einhaltung eines definierten Selektionsprozesses bei der Anlageberatung zur Auswahl sowohl eigener als auch fremder Finanzinstrumente mit branchenüblichen objektiven Parametern (Performance-Erwartung, Übereinstimmung mit Risikoprofil, gewünschte Diversifikation, Kosten usw.).
- Regelung der Eigengeschäfte der Organe und Mitarbeiter des Finanzdienstleisters.
- Regelung der Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Mitarbeiter.
- Etablierung eines internen Vergütungssystems, welches keine Anreize zur Missachtung von Pflichten oder für Verhalten, das den Kundeninteressen zuwiderläuft, bietet.
- Laufende Schulungen unserer Mitarbeitenden.
- Offenlegung konkreter Konflikte, bei der eine Benachteiligung der Kundeninteressen nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenschutzerklärung
Die aktuell geltende Version der Datenschutzerklärung der Gesellschaft finden Sie auf unserer Website: https://bluecollar.ch/datenschutz/
